AGB

1. Mieter unter 18 Jahren haben bei der Reservation eine unterzeichnete Vollmacht des Erziehungsberechtigten vorzulegen.

2. Der Mieter übernimmt die volle Haftung für sämtliches Mietmaterial vom Zeitpunkt der Abholung bis zur Rückgabe. Der Mieter haftet für gestohlene Gegenstände. Er ist verpflichtet, einen Polizeirapport erstellen zu lassen.

3. Defekte Geräte werden ausschliesslich durch uns repariert. Die Reparaturkosten sind vom Mieter zu tragen.

4. Fehlende Mietgegenstände werden zum Verkaufspreis plus 25 % für Wiederbeschaffungskosten verrechnet. Dasselbe gilt für Gebinde, auf welches keine Miete erhoben wird.

5. Ausgebrannte Glühlampen müssen zurückgegeben werden, sonst werden sie verrechnet.

6. Der Mieter hat das Recht, sich die Waren bei Abholung vorführen zu lassen. Die Mietware wird durch uns bei Rücknahmegetestet und gewartet und ist somit für die nächste Vermietung betriebsbereit.

7. Die Mietware ist unversichert. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit aller Sorgfalt zu behandeln. Beschädigungen gehen zu Lasten des Mieters, ebenso Beschädigungen, die durch Drittpersonen verursacht wurden. Bei Eingriffen und Abänderungen irgendwelcher Art an einem gemieteten Gegenstand ist dieser vom Mieter zum vollen Wertpreis zu erwerben. Dies erfolgt durch einseitige Erklärung des Vermieters. Erfolgt keine Rückgabe eines gemieteten Gegenstandes, wird dies als Diebstahl geahndet und es folgt unmittelbar eine zivil- und strafrechtliche Anzeige mit Kostenfolge.

8. Wenn nach Vertragsabschluss Zweifel aufkommen, dass der Mieter den Mietvertrag nicht einhalten kann, kann der Vermieter das Mietverhältnis jederzeit und uneingeschränkt lösen. Die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Unkosten zahlt der Mieter. Der Mietvertrag kann nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Vermieters rückgängig gemacht werden.

9. Falls die gewünschten Mietwaren bei Abholung nicht vorhanden sind (in Reparatur oder vom vorherigen Mieter nicht rechtzeitig retourniert wurden), ist der Vermieter bemüht, für gleichwertigen Ersatz zu sorgen und den Mieter so früh als möglich zu benachrichtigen. Für fehlende Mietwaren kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.

10. Bei Rückgabe des Mietobjekts wird eine Mängelliste angefertigt, die den Zustand des Mietobjektes festhält. Dieses Protokoll ist von den Vertragsparteien oder deren gesetzlichen Vertretern zu unterzeichnen.

11. Falls Mietwaren falsch installiert werden und dadurch zu Schaden kommen, hat der Mieter alle Kosten für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung der Mietware zu tragen. (siehe 2,3 und 7). Freak Veranstaltungstechnik kann nicht für Falschinstallationen haftbar gemacht werden.

12. Der Mietpreis versteht sich ab unserem Lager. Dorthin müssen die Mietwaren auch retourniert werden. Unser Lager befindet sich an der Hartenfelsstrasse 112 in Ebikon.

13. Annulationskosten: bis 90 Tage vor Mietbeginn: 0%, bis 60 Tage 5%, bis 30 Tage 25%, bis 7 Tage 50%, danach 75% / des Mietbetrages.

14.Die Mietgeräte mit all ihren Bestandteilen bleiben Eigentum der Freak Veranstaltungstechnik.

15. Wird das Material nicht zum vereinbarten Termin retourniert, erfolgt die Verrechnung gemässfolgenden Zuschlägen: 1 Tag,100%; 2 Tage, 200%; 3 Tage, 250%, 4 Tage, 275%; 5 Tage, 300%; danach nach Ermessen der Freak Veranstaltungstechnik

16. Freak Veranstaltungstechnik behält sich vor, bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarungen den Rechtsweg einzuleiten. Gerichtsstand beider Parteien ist ausschliesslich Ebikon